Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Übernahme der Kosten:
Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V. Diese werden von der Hebamme oder deren Vertretung direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Leistungen, deren Umfang über die Obergrenze des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V hinausgehen, werden privat in Rechnung gestellt. die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor Beginn des Erreichens der Obergrenze zu informieren.
Privatpatientinnen erhalten die Rechnung von der Hebamme. Die Gebühren richten sich nach der Hebammen-Privat-Gebührenordnung, in welchem die Hebamme tätig ist. Die Kostenerstattung von Hebammenleistungen durch die private Kassen variieren z. T. stark. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die Hebammenrechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Die Leistungsempfängerin ist , zusammen mit ihrem Partner, zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhänging von der Erstattung der Krankenversicherung bzw der Beihilfe.
Eigenanteil:
MITWIRKUNGSPFLICHT: