Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der Hebamme der Hebammenpraxis Christina Lieser und der LeistungsempfängerIn
1. GELTUNGSBEREICH
Diese AGB gelten für alle Verträge und Vereinbarungen über Hebammentätigkeiten, die zwischen der Hebamme (im Folgenden „Anbieterin“ oder „Hebamme“) und der Auftraggeberin (im Folgenden „LeistungsempfängerIn“) abgeschlossen werden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen der LeistungsempfängerIn finden keine Anwendung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. RECHTSVERHÄLTNIS und VERTRAGSABSCHLUSS
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme aus der Hebammenpraxis Christina Lieser und der LeistungsempfängerIn sind privatrechtlicher Natur.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald die LeistungsempfängerIn verbindlich einen Termin vereinbart und die Anbieterin dies schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat. Alle Angebote der Anbieterin sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders geregelt.
3. UMFANG DER LEISTUNGEN
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei SelbstzahlerInnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird. Das ist für den Sitz der Hebammenpraxis die Hebammengebührenordnung-HebGebO von Baden-Württemberg.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebammenpraxis Christina Lieser sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hin zu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder dem aktuellen Leistungsprogramm der Anbieterin.
4. SPRECHZEITEN / ERREICHBARKEIT / VERTRETUNG
(1) Die Hebamme gewährleistet während der Vertragslaufzeit unter der Rufnummer 01788217216 / Mail HebammeChristinaLieser@gmail.com eine Erreichbarkeit von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr. Hinterlassene Nachrichten auf dem Anrufbeantworter / Mail werden innerhalb von 5 Werktagen außerhalb der Urlaubs- und Fortbildungszeiten beantwortet. Aus Datenschutzgründen findet keine Kommunikation über Whatsapp o.ä. statt.
(2) Betreuungsanfragen / Anmeldung werden über https://lieser.hebamio.de/anmeldung angenommen.
(3) Aktuelle Sprechzeiten, Praxiszeiten, Hausbesuche, Urlaub, Fortbildung findet die LeistungsempfängerIn auf der Homepage https://lieser.hebamio.de/
5. TERMINVEREINBARUNG, ÄNDERUNGEN und ABSAGEN
(1) Bei den Terminvereinbarungen zwischen der Hebamme und der LeistungsempfängerIn handelt es sich um eine sogenannte Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet werden muss. Änderungen oder Absagen von Terminen haben schriftlich zu erfolgen, spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin. Bei kurzfristigen Absagen kann eine sogenannte Terminpauschale erhoben werden, um einen teilweisen Ausfall der bereits eingeplanten Leistungen abzufedern. Die Ausfallpauschale entspricht 75 Prozent der durch die Absage entgangenen Gebühren. Notfälle sind hierbei individuell zu prüfen. Mit nachfolgender Unterschrift erklärt sich die LeistungsempfängerIn mit der Vereinbarung zum Ausfallhonorar ausdrücklich einverstanden. Gleichfalls erklärt sie damit, die Regelungen zum Ausfallhonorar gelesen, verstanden und keine Nachfragen zu haben.
(2) Vereinbarte Termine verstehen sich seitens der Hebamme grundsätzlich mit einer Toleranzzeit von +/- 60 Minuten, da Hebammenhilfe nicht absolut planbar ist und zeitlichen Schwankungen je nach Bedarf unterworfen sein kann.
(3) Die Hebamme ist berechtigt, aus berufsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen und / oder zu verlegen. Die Hebamme wird die LeistungsempfängerIn unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. In diesem Fall vereinbart die Hebamme mit der LeistungsempfängerIn einen neuen Termin. In dringenden Fällen wartet die Versicherte den Rückruf der Hebamme nicht ab, sondern wendet sich unverzüglich an eine Kinderärztin / einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt unverzüglich den Notruf unter 112.
(4) Es besteht kein Anspruch auf dauerhafte Erreichbarkeit.
(5) Bei längerer geplanter Abwesenheit (z.B. Urlaub, Fortbildungen) wird die LeistungsempfängerIn frühestmöglich informiert, sodass diese sich für den Zeitraum selbständig eine Vertretung suchen kann.
6. ALS WAHLLEISTUNGEN KÖNNEN VEREINBART WERDEN:
a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.
• Bestimmte Laboruntersuchungen
• K-Taping
• Trageberatung
• Stillberatung über das Kontingent der gesetzlichen Krankenkassen hinaus
• Ernährungsberatung über das Kontingent der gesetzlichen Krankenkassen hinaus
• Tupler Technik
• Schlafberatung
• Natürliche Empfängnisregelung
• Kinderwunschberatung
b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, u.a.
• mehr als 12 telefonische Kurzberatungen in der Schwangerschaft
• Mehr als 1 individuelle Stillvorbereitung in der Schwangerschaft
• mehr als 20 Kontakte (persönlich oder telefonisch) bis zum 10. Lebenstag des Kindes. (abzüglich 2 Besuche/Tag des Klinikaufenthaltes)
• mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und zwölf Wochen nach der Geburt
• mehr als 8 Kontakt bis zum Ende der Abstillphase, bei Ernährungsproblemen des Säuglings bis zum Ende des neunten Lebensmonats
• Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.
(1) Hinweis: Über eine mögliche Überschreitung des Leistungsumfangs nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V, hat die Hebamme die Versicherte rechtzeitig darüber aufzuklären, soweit sie ihr bekannt sind. Für eine weitere Inanspruchnahme der Hebamme wäre sodann eine gesonderte Vereinbarung über entsprechende Leistungsinhalte zu treffen.
(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
(3) Die Rechnungen werden Ihnen per Mail zugesandt und werden gemäß der Vereinbarungen per Überweisung beglichen.
7. ABRECHNUNG DES ENTGELTS
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die LeistungsempfängerInnen als SelbstzahlerInnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) LeistungsempfängerInnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der /des (Name der Einrichtung) nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die LeistungsempfängerInnen als SelbstzahlerInnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) SelbstzahlerInnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebammenpraxis Christina Lieser nach dieser AVB verpflichtet. Bei SelbstzahlerInnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V. Die LeistungsempfängerIn ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
(4) Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnisse über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
(5) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich die Anbieterin das Recht vor, Mahngebühren bzw Verzugszinsen zu erheben gemäß § 288 BGB
(6) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(7) Sofern die LeistungsempfängerIn Wahlleistungen mit der Hebammenpraxis Christina Lieser vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
(8) Das Honorar richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung gültigen Preisen der Anbieterin. Die Zahlungsmodalitäten (z.B. Zahlungszeitpunkt, Zahlungsart) werden im Voraus vereinbart. Etwaige Zusatzkosten oder besondere Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
8. PRAXIS / HAUSBESUCHE
(1) Während der Schwangerschaft finden die Termine ausschließlich in der Praxis statt. Individuelle Vereinbarungen sind gesondert geregelt.
(2) Während des Wochenbettes finden die Hausbesuche grundsätzlich als Hausbesuche oder per Videocall statt. Praxisbesuche können ab 3 Wochen nach der Geburt in der Praxis stattfinden.
(3) LeistungsempfängerInnen, die kurzfristig innerhalb von 10 Wochen vor dem Errechneten Termin angenommen werden, haben keinen Anspruch auf Hausbesuche. Diese können ausschließlich für Bestandskunden im Leistungsumfang gewährleistet werden.
9. HAFTUNG
(1) Die Hebamme erbringt ihre Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt. Eine Haftung für unvorhersehbare Risiken oder für gesundheitliche Komplikationen, die sich nicht unmittelbar aus der Hebammentätigkeit ergeben, wird – vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen – ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Eine Haftung im Fall von höherer Gewalt ist ebenfalls ausgeschlossen.
(2) Für Geld, (Wert-)Sachen und sonstige Gegenstände der LeistungsempfängerIn bei Leistungserbringung in den Praxisräumlichkeiten der Hebamme, haftet die Hebamme bei Beschädigung oder Untergang nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Durch die LeistungsempfängerIn zurückgelassene Gegenstände gehen in das Eigentum der Hebamme über, wenn die Versicherte nicht binnen 4 Wochen nach schriftlicher Aufforderung zur Abholung diese vornimmt.
(3) Nutzungshinweise: Ausgehändigte Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Die Inhalte dürfen ausschließlich für persönliche Zwecke genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte, die Veröffentlichung im Internet oder eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Zitieren unter Quellenangabe ist erlaubt.
10. DATENSCHUTZ und SCHWEIGEPFLICHT
Die Anbieterin verpflichtet sich, alle im Rahmen der Hebammentätigkeit erlangten Informationen streng vertraulich zu behandeln und die Datenschutzbestimmungen gemäß geltender Gesetzeslage einzuhalten. Die LeistungsempfängerIn erklärt sich mit ihrer Unterschrift unter diesem Vertrag ausdrücklich einverstanden mit:
- der Speicherung und Weitergabe abrechnungsrelevanter Daten an Ihre Krankenkasse und die Abrechnungssoftware der Hebamme über Person, sozialen Status, sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten der LeistungsempfängerIn, wie auch der geborenen/ungeborenen Kinder unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen.
- Der Ehemann der Hebamme, Gabriel Lieser, unterstützt bei technischen und abrechnungsrelevanten Belangen, weshalb die Hebamme von der Schweigepflicht ihm gegenüber entbunden wird. Der Ehemann unterliegt der Schweigepflicht in jeder Hinsicht. Damit erklärt sich die LeistungsempfängerIn einverstanden.
11. KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT
Die LeistungsempfängerIn bestätigt die Richtigkeit ihrer Angaben. Mit dem Inhalt dieser Vereinbarung ist die LeistungsempfängerIn einverstanden. Sie hat eine Kopie erhalten. Änderungen dieser Vereinbarung und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die AUFHEBUNG DES VERTRAGES ist jederzeit fristlos ohne Angaben von Gründen in Schriftform durch die LeistungsempfängerIn möglich. Die Hebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die LeistungsempfängerIn ihre Mitwirkungspflichten verletzt, drei oder mehr Termine versäumt / innerhalb von 24 h absagt oder unrichtige Angaben macht.
12. ÄNDERUNGEN DER AGB
Änderungen dieser AGB werden der Klientin rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
13. SALVATORISCHE KLAUSEL
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Anbieterin.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.